Aus dem Gerichtssaal

Trotz vieler Vorstrafen kam ein Rodinger mit einer Bewährungsstrafe wegen häuslicher Gewalt davon. Wie Richter Voit diesen Fall am Chamer Amtsgericht aufrollte und schließlich das Urteil verkündete, konnten die Schüler des Wahlpflichtfaches „Wirtschaft und Recht“ und die Klasse F11SWw im Rahmen ihrer fachpraktischen Ausbildung live verfolgen.
Ein 37-Jähriger aus Roding soll vor einem Jahr seine Ehefrau geschlagen, ihr gedroht und sie mit einem Messer verfolgt haben. Als die 31-Jährige aus dem gemeinsamen Heim ins Freie lief, soll er sie noch geschubst und getreten haben, bis sie schließlich zu einer Freundin flüchten konnte.
Die Verteidigerin erklärte, dass die Ehe von Hochs und Tiefs geprägt war und es häufig „nicht so schöne Auseinandersetzungen“ gegeben habe. Hintergrund soll angebliches Fremdgehen der Ehefrau gewesen sein. An dem Abend sollen beide Bier getrunken haben und der Mann teilte Schläge aus, während die Kinder des Paares im Haus waren.
Die Ehefrau wollte ebenso wie der Angeklagte keine Angaben machen und machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Ihre kurz nach dem Vorfall gemachte Aussage bei der Polizei floss daher nicht in das Verfahren ein. Erst durch die Beweisaufnahme und die Zeugenvernehmung konnte der Tathergang größtenteils rekonstruiert werden. Eine Freundin, zu der die Ehefrau flüchtete, bestätigte beispielsweise, dass die Frau von Schlägen erzählt habe; Fotos aus dem Krankenhaus dokumentierten dies. Die Staatsanwaltschaft forderte daher und auch angesichts zahlreicher Vorstrafen des Angeklagten ein Jahr und acht Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Die Verteidigerin sah das naturgemäß anders.
Richter Voit verhängte schließlich eine Freiheitsstrafe von einem Jahr wegen Körperverletzung, ausgesetzt zu fünf Jahren Bewährung. Der Mann müsse das bereits begonnene Antiaggressionstraining weitermachen, dürfe drei Jahre lang keinen Alkohol trinken und 2000 Euro an den Frauennotruf bezahlen. „Sie bekommen noch einmal eine Chance, ihre letzte“, gab der Richter dem Angeklagten mit auf den Weg.