Masernschutzgesetz

Seit 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz. Es soll vor allem Schulkinder und Kinder in Kindertagesstätten wirksam vor Masern schützen. Sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Beschäftigte am BSZ Cham besteht die Nachweispflicht des Masernschutzes.

Informationen zu Masern als hochansteckende Krankheit und die Impfung als wirkungsvollen Schutz finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.

Als Schüler(in) oder Beschaftigte(r) haben Sie die Nachweispflicht des Impfschutzes zu erbringen. Genaueres dazu erfahren Sie im Schreiben des Kultusministeriums. Ein Unterlassen kann Kosequenzen bis hin zu Zwangsgeldern oder Schulausschluss nach sich ziehen, siehe dazu dieses Ablaufschema.

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